Fördermaßnahmen

Die hier genannten Zuschüsse gelten nur für Mitglieder von Posaunenchören, die der Landesarbeit der Evangelischen Posaunenchöre in Baden angeschlossen sind. Man muss natürlich nicht Mitglied des Fördervereins sein, um einen Zuschuss zu erhalten.

 

Haben Sie noch eine schöne Idee für weitere Fördermaßnahmen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anregungen: info@fv.posaunenarbeit.de

3 Lehrgänge besuchen und 1 geschenkt bekommen

Alle Kinder und Jugendlichen, die drei Lehrgänge in Ludwigshafen oder auf der Burg Rotenberg besuchen bekommen vom Förderverein einen weiteren Lehrgang nach Wahl geschenkt. Wie funktioniert das?

Jede/r Teilnehmer/in eines „Lehrgangs für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre“ in Ludwigshafen oder auf der Burg Rotenberg erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung des Landesposaunenwarts. Wenn man drei Bescheinigungen zusammen hat, meldet man sich innerhalb eines Jahres nach Datum der letzten Bescheinigung zu einem Lehrgang seiner Wahl an und bezahlt diesen ganz normal an die Posaunenarbeit. Erst im Anschluss an den Lehrgang schickt man die drei Teilnahmebescheinigungen zusammen mit einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel. Die Kostenübernahme gilt nicht für Freizeiten.

 

Kontaktdaten Ulrike Spiegel

 

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Kinderreiche Familien

Wie bereits angekündigt, hat sich der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit e.V. um eine Regelung zur Unterstützung von Angehörigen kinderreicher Familien bemüht. Dabei war man sich darüber einig, dass auch die von der Landesarbeit angebotenen Freizeiten einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Bläser und Bläserinnen darstellen.

 

Folgende Förderungen wurden beschlossen:

 

1.     Jedes dritte Mitglied und alle weiteren teilnehmenden Mitglieder einer Familie ( d.h. in Ausbildung befindliche Kinder sowie Elternteile) an einem Lehrgang oder zeitgleich stattfindenden Lehrgängen der Badischen Posaunenarbeit erhalten auf formlosen und stattgegebenem Antrag an den Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnahmepreises für diesen Lehrgang vom Förderverein zurückerstattet.

2.     Bei Teilnahme mehrerer unterhaltspflichtiger Kinder einer Familie an einer Freizeit der Badischen Posaunenarbeit erhält jedes 3. und weitere Kind auf formlosen und stattgegebenen Antrag an den Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnehmerbeitrages für diese Freizeit vom Förderverein zurückerstattet.

 

Diese Regelungen sollen bis auf weiteres gelten, da Erfahrungen mit ihnen gefunden werden müssen, ob mehr Förderung zukünftig möglich sein kann. Dabei sind die finanzielle Möglichkeit des Fördervereins, die Entwicklung der Lehrgangs- und Freizeitkosten, sowie die finanzielle Entwicklung der Landesarbeit insgesamt zu beachten. Wo die Freunde der Bläserarbeit selber mitsteuern können, wird wiederum werbend auf eine Mitgliedschaft im Förderverein Badische Posaunenarbeit e. V. hingewiesen.

 

Den Antrag bitte formlos an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel stellen.

 

Kontaktdaten Ulrike Spiegel

 

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Kleine Chöre zahlen weniger

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Badische Posaunenarbeit e.V. vom 15.3.2008 hat einen neuen Jahresbeitrag für Posaunenchöre bis 15 Mitglieder beschlossen. Statt der bisher üblichen EUR 125,- zahlen diese Chöre nur noch EUR 75,-. Für neue Mitglieder gilt ab sofort der neue Beitrag. Alte Mitglieder können auf Wunsch eine Anpassung des Beitrages vornehmen lassen. Hierzu bitte mit unserer Geschäftsführerin Ulrike Spiegel in Verbindung setzen.

 

Kontaktdaten Ulrike Spiegel

 

Sommerfreizeiten für Jugendliche

Die Sommerfreizeiten für Jugendliche werden vom Förderverein auf Antrag mit 50,00 € pro Jugendlichem (bis 21 Jahre) gefördert. Den Antrag bitte formlos an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel stellen.

 

Kontaktdaten Ulrike Spiegel

 


Anfängerausbildung

Der Förderverein unterstützt bis auf weiteres alle Teilnehmer/-innen des Anfängerausbilderlehrgangs mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Teilnehmerbeitrages bei Übernachtung im Doppelzimmer! Damit soll die Bedeutung dieses Ausbildungsgangs hervorgehoben werden. Den Antrag bitte formlos an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel stellen.

 

Kontaktdaten Ulrike Spiegel

 

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Chorleitungsprüfungen

Der Förderverein erstattet bei erfolgreicher Teilnahme an einer D- oder C-Prüfung im Teilbereich Bläserchorleitung die Kosten des Lehrgangs, auf dem die praktischen Teile der Chorleitungsprüfung erfolgreich absolviert wurden. Die Kostenerstattung erfolgt jedoch erst nach erfolgreichem Bestehen aller Prüfungsteile. Den Antrag bitte formlos an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel stellen.

 

Kontaktdaten Ulrike Spiegel

 

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Jugendposaunenchöre gegründet

2009 erreichte den Förderverein eine großzügige Spende für die Verwendung in der Jugendarbeit der Posaunenarbeit. Nun haben der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit und der Landesarbeitskreis gemeinsam beschlossen, zwei Jugendposaunenchöre auf Landeskirchenebene zu gründen und diese Spende als Startkapital zu nutzen. Mit den Jugendposaunenchören sollen besonders motivierte und talentierte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 27 Jahren über den Posaunenchor hinaus gefordert und gefördert werden. Jeder Posaunenchor ist auf max. 25 Mitglieder begrenzt und wird projektbezogen für zwei Jahre an jeweils zwei Wochenenden im Jahr zusammenkommen. Die Auswahl der Bläserinnen und Bläser wird über Vorspiele stattfinden. Der Jugendposaunenchor Nordbaden steht unter der Leitung von Landesposaunenwart Armin Schaefer und der Jugendposaunenchor Südbaden unter der Leitung von Landesposaunenwart Heiko Petersen.

Nähere Infos folgen in Kürze im Badischen Posaunenchor-Journal 1-2011, per Newsletter und auf dieser Internetseite.

 

Interessenten wenden sich bitte an den für sie zuständigen Landesposaunenwart. Südbaden bis zu den Bezirken Karlsruhe-Stadt, Alb-Pfinz und Pforzheim-Stadt und Land: Heiko Petersen. Alle Bezirke nördlich davon: Armin Schaefer.

 

Kontaktdaten Landesposaunenwarte