Fördermaßnahmen
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Die hier
genannten Zuschüsse gelten nur für Mitglieder von Posaunenchören, die der
Landesarbeit der Evangelischen Posaunenchöre in Baden angeschlossen sind. Man
muss natürlich nicht Mitglied des Fördervereins sein, um einen Zuschuss zu
erhalten. Haben Sie
noch eine schöne Idee für weitere Fördermaßnahmen? |
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3 Lehrgänge besuchen und 1 geschenkt bekommen
Alle Kinder und Jugendlichen, die drei Lehrgänge in
Ludwigshafen oder auf der Burg Rotenberg besuchen
bekommen vom Förderverein einen weiteren Lehrgang nach Wahl geschenkt. Wie
funktioniert das? Jede/r Teilnehmer/in eines „Lehrgangs für Kinder und
Jugendliche bis 15 Jahre“ in Ludwigshafen oder auf der Burg Rotenberg erhält am Ende des Lehrgangs eine
Teilnahmebescheinigung des Landesposaunenwarts. Wenn man drei Bescheinigungen
zusammen hat, meldet man sich innerhalb eines Jahres nach Datum der letzten
Bescheinigung zu einem Lehrgang seiner Wahl an und bezahlt diesen ganz normal
an die Posaunenarbeit. Erst im Anschluss an den Lehrgang schickt man die drei
Teilnahmebescheinigungen zusammen mit einem formlosen Antrag auf
Kostenübernahme an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel. Die
Kostenübernahme gilt nicht für Freizeiten. ____________________________ Kinderreiche Familien
Wie bereits angekündigt, hat sich der Vorstand des
Fördervereins Badische Posaunenarbeit e.V. um eine Regelung zur Unterstützung
von Angehörigen kinderreicher Familien bemüht. Dabei war man sich darüber
einig, dass auch die von der Landesarbeit angebotenen Freizeiten einen
wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Bläser und Bläserinnen
darstellen. Folgende Förderungen wurden beschlossen: 1. Jedes dritte Mitglied und alle weiteren teilnehmenden
Mitglieder einer Familie ( d.h. in Ausbildung befindliche Kinder sowie Elternteile)
an einem Lehrgang oder zeitgleich stattfindenden Lehrgängen der Badischen
Posaunenarbeit erhalten auf formlosen und stattgegebenem Antrag an den
Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnahmepreises für diesen
Lehrgang vom Förderverein zurückerstattet. 2. Bei Teilnahme mehrerer unterhaltspflichtiger Kinder
einer Familie an einer Freizeit der Badischen Posaunenarbeit erhält jedes 3.
und weitere Kind auf formlosen und stattgegebenen Antrag an den Vorstand des
Fördervereins 50% des regulären Teilnehmerbeitrages für diese Freizeit vom
Förderverein zurückerstattet. Diese Regelungen sollen bis auf weiteres gelten, da
Erfahrungen mit ihnen gefunden werden müssen, ob mehr Förderung zukünftig
möglich sein kann. Dabei sind die finanzielle Möglichkeit des Fördervereins,
die Entwicklung der Lehrgangs- und Freizeitkosten, sowie die finanzielle
Entwicklung der Landesarbeit insgesamt zu beachten. Wo die Freunde der
Bläserarbeit selber mitsteuern können, wird wiederum werbend auf eine
Mitgliedschaft im Förderverein Badische Posaunenarbeit e. V. hingewiesen. Den Antrag bitte formlos an unsere Geschäftsführerin
Ulrike Spiegel stellen. ____________________________ Kleine Chöre zahlen weniger
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Badische
Posaunenarbeit e.V. vom 15.3.2008 hat einen neuen Jahresbeitrag für
Posaunenchöre bis 15 Mitglieder beschlossen. Statt der bisher üblichen EUR
125,- zahlen diese Chöre nur noch EUR 75,-. Für neue Mitglieder gilt ab
sofort der neue Beitrag. Alte Mitglieder können auf Wunsch eine Anpassung des
Beitrages vornehmen lassen. Hierzu bitte mit unserer Geschäftsführerin Ulrike
Spiegel in Verbindung setzen. |
Sommerfreizeiten für Jugendliche
Die Sommerfreizeiten für Jugendliche werden vom
Förderverein auf Antrag mit 50,00 € pro Jugendlichem (bis 21 Jahre)
gefördert. Den Antrag bitte formlos an unsere Geschäftsführerin Ulrike
Spiegel stellen. Anfängerausbildung
Der Förderverein unterstützt bis auf weiteres alle
Teilnehmer/-innen des Anfängerausbilderlehrgangs mit einem Zuschuss in Höhe
von 50% des Teilnehmerbeitrages bei Übernachtung im Doppelzimmer! Damit soll
die Bedeutung dieses Ausbildungsgangs hervorgehoben werden. Den Antrag bitte
formlos an unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel stellen. ____________________________ Chorleitungsprüfungen
Der Förderverein erstattet bei erfolgreicher Teilnahme
an einer D- oder C-Prüfung im Teilbereich Bläserchorleitung die Kosten des
Lehrgangs, auf dem die praktischen Teile der Chorleitungsprüfung erfolgreich
absolviert wurden. Die Kostenerstattung erfolgt jedoch erst nach
erfolgreichem Bestehen aller Prüfungsteile. Den Antrag bitte formlos an
unsere Geschäftsführerin Ulrike Spiegel stellen. ____________________________ Jugendposaunenchöre gegründet
2009 erreichte den Förderverein eine großzügige Spende
für die Verwendung in der Jugendarbeit der Posaunenarbeit. Nun haben der
Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit und der Landesarbeitskreis
gemeinsam beschlossen, zwei Jugendposaunenchöre auf Landeskirchenebene zu
gründen und diese Spende als Startkapital zu nutzen. Mit den
Jugendposaunenchören sollen besonders motivierte und talentierte Jugendliche
und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 27 Jahren über den Posaunenchor
hinaus gefordert und gefördert werden. Jeder Posaunenchor ist auf max. 25
Mitglieder begrenzt und wird projektbezogen für zwei Jahre an jeweils zwei
Wochenenden im Jahr zusammenkommen. Die Auswahl der Bläserinnen und Bläser
wird über Vorspiele stattfinden. Der Jugendposaunenchor Nordbaden steht unter
der Leitung von Landesposaunenwart Armin Schaefer und der Jugendposaunenchor
Südbaden unter der Leitung von Landesposaunenwart Heiko Petersen. Nähere Infos folgen in Kürze im Badischen
Posaunenchor-Journal 1-2011, per Newsletter und auf dieser Internetseite. Interessenten wenden sich bitte an den für sie zuständigen
Landesposaunenwart. Südbaden bis zu den Bezirken Karlsruhe-Stadt, Alb-Pfinz und Pforzheim-Stadt und Land: Heiko Petersen. Alle
Bezirke nördlich davon: Armin Schaefer. → Kontaktdaten Landesposaunenwarte |