Chorleitungsprüfungen
Der Förderverein erstattet bei erfolgreicher Teilnahme an einer D- oder C-Prüfung im Teilbereich Bläserchorleitung die Kosten des Lehrgangs, auf dem die praktischen Teile der Chorleitungsprüfung erfolgreich absolviert wurden. Die Kostenerstattung erfolgt auf formlosen Antrag an die Geschäftsführung des Vereins.