Jugendfreizeiten
Die Freizeiten für Jugendliche werden vom Förderverein auf Antrag mit 50,00 € pro Person (bis 27 Jahre in Studium/ Ausbildung o.ä. gegen Nachweis) gefördert. Den Antrag erhalten die Teilnehmer/-innen mit den Freizeitunterlagen und reichen ihn ausgefüllt bei der Geschäftsführung des Vereins ein.
Übernahme Mitarbeiterkosten für Jugendfreizeiten: Die Landeskirche hat sich aus der Finanzierung der Mitarbeiterkosten für Jugendfreizeiten der Posaunenarbeit komplett zurückgezogen. Damit die Kosten für Mitarbeitende nicht auf die Jugendlichen umgelegt werden müssen, hat der Förderverein sich bereiterklärt, die Personalkosten für Mitarbeitende auf den Jugendfreizeiten zu übernehmen.
Übernahme Mitarbeiterkosten für Jugendfreizeiten: Die Landeskirche hat sich aus der Finanzierung der Mitarbeiterkosten für Jugendfreizeiten der Posaunenarbeit komplett zurückgezogen. Damit die Kosten für Mitarbeitende nicht auf die Jugendlichen umgelegt werden müssen, hat der Förderverein sich bereiterklärt, die Personalkosten für Mitarbeitende auf den Jugendfreizeiten zu übernehmen.