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Kostenerstattung

bei Durchführung von Stiftungskonzerten zugunsten der Stiftung Badische Posaunenarbeit

Vergaberichtlinien


Das Kuratorium der Stiftung Badische Posaunenarbeit hat die Übernahme von Geschäftsausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Stiftungskonzerten beschlossen. Stiftungskonzerte sind Konzerte, bei denen die Einnahmen (Werbe- und Sponsoringeinnahmen, Eintrittsgelder, Spenden und Kollekte) vom Veranstalter als Spende oder als Zustiftung an die Stiftung Badische Posaunenarbeit ausgekehrt werden. Stiftungskonzerte haben in den Jahren seit der Gründung der Stiftung maßgeblich das kontinuierliche Wachstum des Stiftungsstocks der Stiftung getragen und sichern die Basis für die langfristig angelegte Förderung der Badischen Posaunenarbeit. Aufgrund der hohen Qualität der Konzerte tragen sie maßgeblich zur Reputation der Posaunenchöre vor Ort bei. Ergänzend zu der Kostenübernahmen stehen schon bisher die Sammel-Displays, der Konzertfahrplan, Templates für Plakate und Vordrucke und die Informationsstände von Förderverein und Stiftung zur einfachen Durchführung von Stiftungskonzerten zur Verfügung. Für die Vergabe der Kostenerstattung gelten die nachfolgenden Regelungen.

  • Die Förderung erfolgt durch Erstattung der Kosten des Entwurfs (Layout) und der Herstellung von Drucksachen und elektronischen Anzeigen zur Bewerbung von Stiftungskonzerten. Die Kostenerstattung beträgt max. 500 EUR je Konzert. Kostenerstattungen für umfangreichere Werbeaktivitäten sind gesondert zu beantragen und können vom Kuratorium bewilligt werden.
  • Vor Antragstellung soll ein unverbindlicher Kostenvoranschlag (Layout, Druck und Lieferung je incl. MwSt.) eingeholt werden. Aufgrund langjähriger Zusammenarbeit empfehlen wir Herrn Schrank als ersten Ansprechpartner für die mediale Begleitung eines Stiftungskonzertes. Der Chor ist aber in der Auswahl seiner Vertragspartner frei.
  • Mit der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die voraussichtlichen Einnahmen des Konzertes die geplanten Kosten übersteigen.
  • Die Beantragung der Förderung erfolgt formlos unter Beifügung eines Kostenvoranschlages postalisch oder durch E-Mail des Posaunenchores an die Geschäftsstelle der Stiftung info@stiftung.posaunenarbeit.de
  • Die Bearbeitung/Bewilligung der Anträge erfolgt bis zum Gesamtbetrag der Fördermaßnahme in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der formlosen Anträge auf dem E-Mail-Account info@stiftung.posaunenarbeit.de oder im Posteingang der Geschäftsstelle der Stiftung („Windhundverfahren“)
  • Anträge können längstens bis 31.12.2021gestellt werden
  • Die Kostenerstattung wird schriftlich durch die Geschäftsstelle der Stiftung bestätigt
  • Nach Durchführung des Stiftungskonzertes sind die Ausgaben-Belege en-bloc unter Angabe einer Empfänger-IBAN zur Erstattung bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen.
  • Der Gesamtbetrag dieser Fördermaßnahme beträgt max. 1.000 EUR
  • Alle Kostenübernahmen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch
  • Förderprogramme der Stiftung sind gem. Satzung jederzeit widerruflich

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