Förderverein & Stiftung Badische Posaunenarbeit
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Warum eine Stiftung?

Noch kann die Landeskirche die Posaunenarbeit finanzieren. Vor allem aufgrund der demo­graphischen Entwicklung und des damit zusammenhängenden Kirchensteuer­rückgangs kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer so bleiben wird.

Zweck und Aufgabe der Stiftung Badische Posaunenarbeit ist es, trotz dieser absehbaren Entwicklung die hohe Qualität der Posaunenarbeit auch für die Zukunft zu erhalten. Sie wurde vom Förderverein Badische Posaunenarbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, die absehbar schwindende Finanzierung aus Kirchensteuermitteln durch den Aufbau eines davon unabhängigen, langfristig angelegten Konzepts zu kompensieren. Wie alle Fachleute bestätigen, wird es einen anderen Weg nicht geben.

Schirmherr der Stiftung ist Landesbischof Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh. Damit bringt die Kirchenleitung ihre besondere Wertschätzung der Stiftungsinitiative gegenüber zum Ausdruck.

Die Stiftungssatzung ist gewissermaßen die Verfassung der Stiftung. In ihr sind rechtsverbindlich u. a. der Stiftungszweck, die treuhänderische Verwaltung sowie die Aufgaben und das Zusammenwirken der Stiftungsorgane festgelegt. Die Stiftungssatzung wurde im März 2010 von der Mitgliederversammlung des Fördervereins beschlossen.

Die grundsätzlichen Initiativen und Richtungsentscheidungen für die Stiftungs­aktivitäten trifft das Kuratorium. Es besteht aus mindestens 5 stimmberechtigten ­Personen. Die Landesposaunenwarte/-innen sowie der Landes­obmann/die Landes­obfrau sind kraft Amtes beratende Mitglieder des Kuratoriums. Im Einvernehmen mit der Mitglieder­versammlung entsenden der Landesarbeitskreis der Badischen Posaunenarbeit und der Evangelische Oberkirchenrat Karlsruhe je ein Mitglied ins Kuratorium. Die übrigen Kuratoriumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung des Förder­vereins ­gewählt. Ist ein Stifter hierzu bereit, kann er von der Mitgliederversammlung des Fördervereins als weiteres Mitglied gewählt ­werden.

Die laufenden Geschäfte der ­Stiftung werden treuhänderisch wahrgenommen vom Geschäftsführenden Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit.

Die Kontrolle der Geschäftsführung sowie der Einhaltung der satzungsgemäßen Regularien erfolgt durch das Kuratorium. Die gemeinnützige Stiftung unterliegt im Übrigen der Aufsicht der Finanzverwaltung.

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Geschäftsführenden Vorstandes erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich.

Stiften oder Spenden?

Stiften ist etwas anderes und mehr als Spenden.

Spenden dürfen nicht gehortet werden, sie müssen zeitnah wieder ausgegeben werden – für aktuelle Förderungen und Projekte. So verlangen es die Finanzbehörden.

Stiftende dagegen helfen, ein Vermögen aufzubauen, mit dessen Erträgen langfristig Gutes bewirkt und für die Zukunft abgesichert wird. Stifter pflanzen gleichsam einen Baum, von dessen Früchten künftige Generationen ernten können. Sie schenken den nachwachsenden Generationen Zukunft. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten und wird ständig durch Zustiftungen vermehrt. Erträge, also die jährlichen Zinsen, werden dem Stiftungszweck entsprechend verwendet.
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Der Staat fördert Stiftende und Stiftungen steuerlich in besonderem Maße, weil diese langfristige, wohltätige Impulse setzen. Stiftenden werden daher hohe Steuervergünstigungen über das hinaus gewährt, was als Spende absetzbar ist. Es sind gerade die aus christlichem Geist erwachsenen Stiftungen, die über viele Generationen bestehen und dankbar das Gedenken an die Stiftenden bewahren.

Stiften und Steuern sparen

Im Jahr 2007 ist das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Dadurch ist die einkommensteuerliche Förderung einer gemeinnützigen Stiftung sehr interessant geworden. Und dies nicht nur für den Fall, dass Sie eine kleinere Summe zum Kapitalstock der Stiftung beitragen möchten. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie sich entschließen, einen größeren Betrag in das Stiftungskapital einzubringen.

In beiden Fällen können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit spürbaren steuerlichen Entlastungen rechnen. So sind Zuwendungen zum Vermögensstock der Stiftung Badische Posaunenarbeit bis zu einem Betrag von einer Million Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abzugsfähig.

Stiften lohnt sich
Doch nicht nur bei der Einkommensteuer ergeben sich im Falle einer Zuwendung positive steuerliche Auswirkungen. Auch im Todesfall kann es zu einer Erbschaftsteuerminderung kommen, wenn Sie in Ihrem Testament die Stiftung als Erbin eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht haben. Wenn Ihre Überlegungen in eine derartige Richtung gehen, sollten Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater konsultieren. Er kann Ihnen die unmittelbare Steuerersparnis individuell berechnen. Die segensreiche Badische Posaunenarbeit wird nachhaltig gefördert – und die Stiftenden haben auch ihre Vorteile!

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