Warum eine Stiftung?
Noch kann die Landeskirche die Posaunenarbeit finanzieren. Vor allem aufgrund der demographischen Entwicklung und des damit einhergehenden Kirchensteuerrückgangs ist jedoch damit zu rechnen, dass dies auf Dauer nicht so bleiben wird. Zweck und Aufgabe der Stiftung Badische Posaunenarbeit ist es, trotz dieser absehbaren Entwicklung die hohe Qualität der Posaunenarbeit auch für die Zukunft zu erhalten. Sie wurde vom Förderverein Badische Posaunenarbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, die sich abzeichnende rückläufige Finanzierung aus Kirchensteuermitteln durch den Aufbau eines davon unabhängigen, langfristig angelegten Konzepts zu kompensieren.
Schirmherr der Stiftung ist Landesbischof i.R. Prof. Dr. Cornelius-Bundschuh. Damit bringt die Kirchenleitung ihre besondere Wertschätzung der Stiftungsinitiative gegenüber zum Ausdruck.
Die Stiftungssatzung ist gewissermaßen die Verfassung der Stiftung. In ihr sind rechtsverbindlich u. a. der Stiftungszweck, die treuhänderische Verwaltung sowie die Aufgaben des Kuratoriums festgelegt. Die grundsätzlichen Initiativen und Richtungsentscheidungen für die Stiftungsaktivitäten trifft das Kuratorium. Es besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten Personen. Die Landesposaunenwarte bzw. Landesposaunenwartinnen sowie der Landesobmann/die Landesobfrau sind kraft Amtes beratende Mitglieder des Kuratoriums. Im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung entsenden der Landesarbeitskreis der Badischen Posaunenarbeit und der Evangelische Oberkirchenrat Karlsruhe je ein Mitglied ins Kuratorium. Die übrigen Kuratoriumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung des Fördervereins gewählt. Ist eine Stifterin oder ein Stifter hierzu bereit, kann er von der Mitgliederversammlung des Fördervereins als weiteres Mitglied gewählt werden.
Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden treuhänderisch vom geschäftsführenden Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit wahrgenommen.
Die Kontrolle der Geschäftsführung sowie der Einhaltung der satzungsgemäßen Regularien erfolgt durch das Kuratorium. Die gemeinnützige Stiftung unterliegt im Übrigen der Aufsicht der Finanzverwaltung. Die Mitglieder des Kuratoriums und des geschäftsführenden Vorstands erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
Schirmherr der Stiftung ist Landesbischof i.R. Prof. Dr. Cornelius-Bundschuh. Damit bringt die Kirchenleitung ihre besondere Wertschätzung der Stiftungsinitiative gegenüber zum Ausdruck.
Die Stiftungssatzung ist gewissermaßen die Verfassung der Stiftung. In ihr sind rechtsverbindlich u. a. der Stiftungszweck, die treuhänderische Verwaltung sowie die Aufgaben des Kuratoriums festgelegt. Die grundsätzlichen Initiativen und Richtungsentscheidungen für die Stiftungsaktivitäten trifft das Kuratorium. Es besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten Personen. Die Landesposaunenwarte bzw. Landesposaunenwartinnen sowie der Landesobmann/die Landesobfrau sind kraft Amtes beratende Mitglieder des Kuratoriums. Im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung entsenden der Landesarbeitskreis der Badischen Posaunenarbeit und der Evangelische Oberkirchenrat Karlsruhe je ein Mitglied ins Kuratorium. Die übrigen Kuratoriumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung des Fördervereins gewählt. Ist eine Stifterin oder ein Stifter hierzu bereit, kann er von der Mitgliederversammlung des Fördervereins als weiteres Mitglied gewählt werden.
Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden treuhänderisch vom geschäftsführenden Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit wahrgenommen.
Die Kontrolle der Geschäftsführung sowie der Einhaltung der satzungsgemäßen Regularien erfolgt durch das Kuratorium. Die gemeinnützige Stiftung unterliegt im Übrigen der Aufsicht der Finanzverwaltung. Die Mitglieder des Kuratoriums und des geschäftsführenden Vorstands erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
Stiften und Steuern sparen
Bereits seit dem Jahr 2007 ist das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Dadurch ist die einkommensteuerliche Förderung einer gemeinnützigen Stiftung sehr interessant. Und dies nicht nur für den Fall, dass Sie eine kleinere Summe zum Kapitalstock der Stiftung beitragen möchten. Es gilt vor allem dann, wenn Sie sich entschließen, einen größeren Betrag in das Stiftungskapital einzubringen.
In beiden Fällen können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit spürbaren steuerlichen Entlastungen rechnen. So sind Zuwendungen zum Vermögensstock der Stiftung Badische Posaunenarbeit bis zu einem Betrag von einer Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu einem Betrag von zwei Millionen Euro) in einem Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abzugsfähig.
In beiden Fällen können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit spürbaren steuerlichen Entlastungen rechnen. So sind Zuwendungen zum Vermögensstock der Stiftung Badische Posaunenarbeit bis zu einem Betrag von einer Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu einem Betrag von zwei Millionen Euro) in einem Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abzugsfähig.
Stiften lohnt sich
Doch nicht nur bei der Einkommensteuer ergeben sich im Falle einer Zuwendung positive steuerliche Auswirkungen. Im Todesfall kann es zu einer Erbschaftsteuerminderung kommen, wenn Sie in Ihrem Testament die Stiftung als Erbin eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht haben.
Wenn Ihre Überlegungen in eine derartige Richtung gehen, sollten Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater konsultieren. Er kann Ihnen die unmittelbare Steuerersparnis individuell berechnen.
Bei Überlegungen zur Berücksichtigung der Stiftung im Zusammenhang mit großen Geldbeträgen, Vermächtnissen, Wertpapiervermögen oder Immobilien vermittelt die Stiftung jederzeit gern einen Kontakt zu den Experten der Evangelischen Landeskirche.
Die segensreiche Badische Posaunenarbeit wird nachhaltig gefördert – und die Stiftenden haben auch ihre Vorteile.
Wenn Ihre Überlegungen in eine derartige Richtung gehen, sollten Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater konsultieren. Er kann Ihnen die unmittelbare Steuerersparnis individuell berechnen.
Bei Überlegungen zur Berücksichtigung der Stiftung im Zusammenhang mit großen Geldbeträgen, Vermächtnissen, Wertpapiervermögen oder Immobilien vermittelt die Stiftung jederzeit gern einen Kontakt zu den Experten der Evangelischen Landeskirche.
Die segensreiche Badische Posaunenarbeit wird nachhaltig gefördert – und die Stiftenden haben auch ihre Vorteile.