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Familienförderung

Der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit e. V. hat sich um eine Regelung zur Unterstützung von Angehörigen kinderreicher Familien bemüht. Dabei war man sich darüber einig, dass auch die von der Badischen Posaunenarbeit angebotenen Freizeiten einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Bläserinnen und Bläser darstellen.
Folgende Förderungen wurden beschlossen:
  1. Jedes dritte Mitglied und alle weiteren teilnehmenden Mitglieder einer Familie (d. h. in Ausbildung befindliche Kinder sowie Elternteile) an einem Lehrgang oder zeitgleich stattfindenden Lehrgängen der Badischen Posaunenarbeit erhalten auf formlosen und stattgegebenem Antrag an den Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnahmepreises für diesen Lehrgang vom Förderverein zurückerstattet.
  2. Bei Teilnahme mehrerer unterhaltspflichtiger Kinder einer Familie an einer Freizeit der Badischen Posaunenarbeit erhält jedes 2. und weitere Kind auf formlosen und stattgegebenen Antrag an den Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnehmerbeitrages für diese Freizeit vom Förderverein zurückerstattet.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres. Dabei sind die finanzielle Möglichkeit des Fördervereins, die Entwicklung der Lehrgangs- und Freizeitkosten, sowie die finanzielle Entwicklung der Posaunenarbeit insgesamt zu beachten. Wo die Freunde der Bläserarbeit selber mitsteuern können, wird wiederum werbend auf eine Mitgliedschaft im Förderverein Badische Posaunenarbeit e. V. hingewiesen.
Den Antrag bitte formlos an die Geschäftsführung des Vereins stellen.

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