Familienförderung
Der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit e. V. hat sich um eine Regelung zur Unterstützung von Angehörigen kinderreicher Familien bemüht. Dabei war man sich darüber einig, dass auch die von der Badischen Posaunenarbeit angebotenen Freizeiten einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Bläserinnen und Bläser darstellen.
Folgende Förderungen wurden beschlossen:
Den Antrag bitte formlos an die Geschäftsführung des Vereins stellen.
Folgende Förderungen wurden beschlossen:
- Jedes dritte Mitglied und alle weiteren teilnehmenden Mitglieder einer Familie (d. h. in Ausbildung befindliche Kinder sowie Elternteile) an einem Lehrgang oder zeitgleich stattfindenden Lehrgängen der Badischen Posaunenarbeit erhalten auf formlosen und stattgegebenem Antrag an den Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnahmepreises für diesen Lehrgang vom Förderverein zurückerstattet.
- Bei Teilnahme mehrerer unterhaltspflichtiger Kinder einer Familie an einer Freizeit der Badischen Posaunenarbeit erhält jedes 2. und weitere Kind auf formlosen und stattgegebenen Antrag an den Vorstand des Fördervereins 50% des regulären Teilnehmerbeitrages für diese Freizeit vom Förderverein zurückerstattet.
Den Antrag bitte formlos an die Geschäftsführung des Vereins stellen.