Wir unterstützen...
... mit vielfältigen Zuschüssen die Badische Posaunenarbeit, deren Posaunenchöre sowie alle Bläser und deren Angehörige. Eine Mitgliedschaft im Förderverein ist nicht erforderlich, um einen Zuschuss zu beantragen. Selbstverständlich freuen wir uns umso mehr, wenn du den Verein durch deine Mitgliedschaft oder eine Spende unterstützt!
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Details zum Jungbläserpaket
🎺 Begrüßungspaket für Jungbläser:innen
Ein Geschenk zum Start ins Bläserleben
Der Förderverein Badische Posaunenarbeit möchten Kinder und Jugendliche von Anfang an unterstützen, die Freude am gemeinsamen Musizieren entdecken.
Dafür gibt es das „Begrüßungspaket für Jungbläser:innen“ – ein Starterpaket rund um Musik, Gemeinschaft und Motivation.
🎁 Was ist drin?
Das Begrüßungspaket enthält:
So wird der Einstieg in die Posaunenwelt nicht nur leichter, sondern auch inspirierender.
🤝 Warum wir das machen
Musik verbindet – und genau das wollen wir fördern.
Mit dem Begrüßungspaket möchten wir:
📬 So kommt das Paket zu dir
Ein Geschenk zum Start ins Bläserleben
Der Förderverein Badische Posaunenarbeit möchten Kinder und Jugendliche von Anfang an unterstützen, die Freude am gemeinsamen Musizieren entdecken.
Dafür gibt es das „Begrüßungspaket für Jungbläser:innen“ – ein Starterpaket rund um Musik, Gemeinschaft und Motivation.
🎁 Was ist drin?
Das Begrüßungspaket enthält:
- kleine Geschenke rund ums Musizieren,
- Infos zu Lehrgängen, Freizeiten und Angeboten der Badischen Posaunenarbeit,
- Hinweise, wie der Förderverein Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt,
- und als besonderes Highlight: einen Wertgutschein für einen Lehrgang „Junges Blech“!
So wird der Einstieg in die Posaunenwelt nicht nur leichter, sondern auch inspirierender.
🤝 Warum wir das machen
Musik verbindet – und genau das wollen wir fördern.
Mit dem Begrüßungspaket möchten wir:
- den Start in die Jungbläserausbildung erleichtern,
- junge Musiker:innen mit der Posaunenarbeit vernetzen,
- und Eltern informieren und einbeziehen – denn ihre Unterstützung ist entscheidend für eine erfolgreiche musikalische Entwicklung.
📬 So kommt das Paket zu dir
- Der oder die Jungbläser:in erhält seit mindestens drei Monaten Unterricht im Posaunenchor.
- Der Chor übergibt den Elternbrief an die Eltern.
- Die Eltern füllen das Online-Antragsformular aus.
- Der Förderverein sendet das Begrüßungspaket direkt nach Hause.
DownloadS
| Infos für Chorleiter und Obleute | |
| File Size: | 193 kb |
| File Type: | |
| Anschreiben für Eltern | |
| File Size: | 161 kb |
| File Type: | |
Jungbläserpaket beantragen
Details zur Fördermaßnahme
Der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit e. V. unterstützt gezielt kinderreiche Familien, um die Teilnahme an Lehrgängen und Freizeiten zu erleichtern. Diese Veranstaltungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung und Förderung der Bläserinnen und Bläser.
Förderungen im Überblick:
Förderungen im Überblick:
□ Lehrgänge
Ab dem dritten teilnehmenden Familienmitglied – inklusive Kinder in Ausbildung und Eltern – erstattet der Förderverein 50 % des regulären Teilnahmepreises.
Beispiel: Beispiel: Bei drei teilnehmenden Familienmitgliedern wird das dritte Mitglied gefördert; bei vier oder mehr Mitgliedern erhalten auch alle weiteren Mitglieder die Förderung.
□️ Freizeiten
Ab dem zweiten teilnehmenden unterhaltspflichtigen Kind erstattet der Förderverein 50 % des Teilnehmerbeitrags.
Beispiel: Bei zwei oder mehr Kindern einer Familie wird das zweite und jedes weitere Kind gefördert.
Erstattung beantrageN
Details zur Fördermaßnahme
Drei mal dabei – einmal geschenkt!
Alle Kinder und Jugendlichen, die dreimal an einem Lehrgang „Junges Blech“ in Ludwigshafen oder auf der Burg Rotenberg teilnehmen, erhalten vom Förderverein Badische Posaunenarbeit einen weiteren Lehrgang nach Wahl kostenlos.
So funktioniert’s
Alle Kinder und Jugendlichen, die dreimal an einem Lehrgang „Junges Blech“ in Ludwigshafen oder auf der Burg Rotenberg teilnehmen, erhalten vom Förderverein Badische Posaunenarbeit einen weiteren Lehrgang nach Wahl kostenlos.
So funktioniert’s
- Teilnehmen:
Du besuchst drei Lehrgänge „Junges Blech“ und bekommst jeweils am Ende eine Teilnahmebescheinigung von deinem zuständigen Landesposaunenwart. - Sammeln:
Sobald du drei Bescheinigungen hast, kannst du dich innerhalb von zwei Jahren nach dem letzten Lehrgang zu einem weiteren Lehrgang deiner Wahl anmelden und die Teilnahmegebühr zunächst ganz normal bezahlen. - Erstattung beantragen:
Nach dem Lehrgang schickst du- die drei Teilnahmebescheinigungen „Junges Blech“,
- idealerweise eine Teilnahmebestätigung des neuen Lehrgangs,
- und einen kurzen formlosen Antrag auf Kostenübernahme an die Geschäftsstelle des Fördervereins oder beantragst die Erstattung ganz bequem über diese Webseite.
Erstattung beantrageN
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Jugendfreizeiten
Wir unterstützen die Teilnahme an den Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Die Jugendfreizeiten können auf der Veranstaltungsseite der Posaunenarbeit eingesehen werden. |
Details zur Fördermaßnahme
1. Zuschuss für Teilnehmende:
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Die Freizeiten für Jugendliche werden vom Förderverein auf Antrag mit 50,00 € pro Person (bis 27 Jahre in Studium/ Ausbildung) gefördert. Der Antrag kann online über diese Webseite gestellt werden.
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2. Übernahme Mitarbeiterkosten für Jugendfreizeiten:
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Die Landeskirche hat sich aus der Finanzierung der Mitarbeiterkosten für Jugendfreizeiten der Posaunenarbeit komplett zurückgezogen. Damit die Kosten für Mitarbeitende nicht auf die Jugendlichen umgelegt werden müssen, hat der Förderverein sich bereiterklärt, die Personalkosten für Mitarbeitende auf den Jugendfreizeiten komplett zu übernehmen.
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Erstattung beantrageN
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Jugendposaunenchöre
Die auf Initiative des Fördervereins gegründeten Jugendposaunenchöre in Nord- und Südbaden sollen besonders begabte und engagierte Jugendliche im Alter von 15 bis 27 Jahren fördern. Neben der Weiterbildung auf den Instrumenten, sollen auch Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft für die Übernahme von Aufgaben auf Posaunenchor- Bezirks- oder Landesebene geweckt werden. Die Jugendposaunenchöre stellen somit einen wichtigen Baustein der musikalischen Jugendarbeit dar.
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Details zur Fördermaßnahme
Hintergrund
Im Jahr 2009 erhielt der Förderverein eine großzügige Spende für die Jugendarbeit der Posaunenarbeit. Daraufhin beschlossen der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit und der Landesarbeitskreis der Badischen Posaunenarbeit, zwei Jugendposaunenchöre auf Landeskirchenebene zu gründen. Die Spende diente als Startkapital für das Projekt.
Ziel und Konzept
Die Jugendposaunenchöre fördern besonders motivierte und talentierte Jugendliche sowie junge Erwachsene im Alter von 15 bis 27 Jahren. Sie ermöglichen den Teilnehmenden, sich musikalisch über den eigenen Posaunenchor hinaus weiterzuentwickeln.
Aufbau und Arbeitsweise
Leitung
Jugendposaunenchor Nordbaden: Landesposaunenwart Armin Schaefer
Jugendposaunenchor Südbaden: Landesposaunenwart Heiko Petersen
Förderung
Der Förderverein unterstützt seit der Gründung der Jugendposaunenchöre alle Teilnehmenden mit 50 % der Kosten. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele junge Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation teilnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie unter: jpc.posaunenarbeit.de
Im Jahr 2009 erhielt der Förderverein eine großzügige Spende für die Jugendarbeit der Posaunenarbeit. Daraufhin beschlossen der Vorstand des Fördervereins Badische Posaunenarbeit und der Landesarbeitskreis der Badischen Posaunenarbeit, zwei Jugendposaunenchöre auf Landeskirchenebene zu gründen. Die Spende diente als Startkapital für das Projekt.
Ziel und Konzept
Die Jugendposaunenchöre fördern besonders motivierte und talentierte Jugendliche sowie junge Erwachsene im Alter von 15 bis 27 Jahren. Sie ermöglichen den Teilnehmenden, sich musikalisch über den eigenen Posaunenchor hinaus weiterzuentwickeln.
Aufbau und Arbeitsweise
- Maximal 30 Mitglieder pro Jugendposaunenchor
- Projektarbeit über zwei Jahre
- Zwei Probenwochenenden pro Jahr
- Aufnahme über Vorspiele
Leitung
Jugendposaunenchor Nordbaden: Landesposaunenwart Armin Schaefer
Jugendposaunenchor Südbaden: Landesposaunenwart Heiko Petersen
Förderung
Der Förderverein unterstützt seit der Gründung der Jugendposaunenchöre alle Teilnehmenden mit 50 % der Kosten. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele junge Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation teilnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie unter: jpc.posaunenarbeit.de
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Instrumentenzuschuss für Jugendposaunenchöre
Die Anschaffung neuer Blechblasinstrumente durch Mitglieder der Jugendposaunenchöre in Nord- und Südbaden wird vom Förderverein finanziell unterstützt. Die Förderung soll junge Musikerinnen und Musiker stärken, die sich langfristig und engagiert in der Badischen Posaunenarbeit einbringen.
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Details zur Fördermaßnahme
Der Förderverein Badische Posaunenarbeit unterstützt seit 2023 die Anschaffung neuer Blechblasinstrumente für aktive Mitglieder der Jugendposaunenchöre Nord- und Südbaden. Zuvor war diese Förderung bei der Stiftung Badische Posaunenarbeit angesiedelt.
Alle Instrumentenkäufe ab dem Jahr 2024 können bezuschusst werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind ausschließlich aktive Mitglieder der Jugendposaunenchöre Nord- und Südbaden. Gefördert wird ein neues Blechblasinstrument für den persönlichen Gebrauch.
Pro Person kann nur ein Zuschuss gewährt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 25 % des Kaufpreises, maximal jedoch:
Wichtige Hinweise vor dem Kauf
Auszahlung des Zuschusses
Der Zuschuss wird ausgezahlt, sobald folgende Unterlagen eingereicht wurden:
Rückzahlungspflicht
Der Zuschuss muss zurückgezahlt werden, wenn das Instrument innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird.
Hinweis
Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Alle Instrumentenkäufe ab dem Jahr 2024 können bezuschusst werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind ausschließlich aktive Mitglieder der Jugendposaunenchöre Nord- und Südbaden. Gefördert wird ein neues Blechblasinstrument für den persönlichen Gebrauch.
Pro Person kann nur ein Zuschuss gewährt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 25 % des Kaufpreises, maximal jedoch:
- Trompete / Flügelhorn / Kornett: 300 €
- Tenorposaune / Tenorhorn / Bariton: 400 €
- Bassposaune / Euphonium: 600 €
- Waldhorn: 750 €
- Tuba: 1.500 €
Wichtige Hinweise vor dem Kauf
- Vor jeder Neuanschaffung wird dringend empfohlen, die Landesposaunenwarte zur Beratung einzubeziehen.
- Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Auszahlung des Zuschusses
Der Zuschuss wird ausgezahlt, sobald folgende Unterlagen eingereicht wurden:
- bezahlte Rechnung (Original oder Scan)
- Zahlungsbeleg
- detaillierte Rechnung des Händlers bzw. Verkäufers
Rückzahlungspflicht
Der Zuschuss muss zurückgezahlt werden, wenn das Instrument innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird.
Hinweis
Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Details zur Fördermaßnahme
Die Organisation der Badischen Posaunenarbeit orientiert sich an den Kirchenbezirken der Landeskirche. Deshalb sind die Bezirksverantwortlichen wichtige Informationszentralen und Bindeglieder innerhalb der Posaunenarbeit.
Um die Vernetzung und den Informationsfluss innerhalb der Bezirke zu stärken, unterstützt der Förderverein Bezirksveranstaltungen aller Art mit Zuschüssen:
So beantragt ihr die Förderung:
💡 Hinweis: Sollte ein Bezirk nicht in der Lage sein, den maximalen Betrag von 500 € vorzufinanzieren, meldet euch gerne bei der Geschäftsführung des Vereins!
Wir freuen uns auf viele inspirierende Bezirksveranstaltungen und auf eure Anträge!
Um die Vernetzung und den Informationsfluss innerhalb der Bezirke zu stärken, unterstützt der Förderverein Bezirksveranstaltungen aller Art mit Zuschüssen:
- bis zu 25 % der tatsächlichen Kosten
- maximal 500 € pro Bezirk und Jahr
So beantragt ihr die Förderung:
- Das Antragsformular kann nachfolgend heruntergeladen werden.
- Zur Bestätigung der tatsächlichen Kosten sollte der Antrag von zwei Bezirksverantwortlichen gemeinsam unterschrieben werden.
- Nach der letzten Bezirksveranstaltung des Jahres wird der Antrag per E-Mail oder Post bei der Geschäftsführung des Vereins eingereicht.
💡 Hinweis: Sollte ein Bezirk nicht in der Lage sein, den maximalen Betrag von 500 € vorzufinanzieren, meldet euch gerne bei der Geschäftsführung des Vereins!
Wir freuen uns auf viele inspirierende Bezirksveranstaltungen und auf eure Anträge!
Antrag herunterladen
| Antrag Förderung Bezirksblaeserarbeit.pdf | |
| File Size: | 192 kb |
| File Type: | |
Bitte sende diesen Antrag an [email protected]
Details zur Fördermaßnahme
Der Förderverein erstattet bei erfolgreicher Teilnahme an einer D- oder C-Prüfung im Teilbereich Bläserchorleitung die Kosten des Lehrgangs, auf dem die praktischen Teile der Chorleitungsprüfung erfolgreich absolviert wurden. Die Kostenerstattung erfolgt auf formlosen Antrag über nachfolgendes Formular oder per E-mail an die Geschäftsführung des Vereins.
Antrag EINREICHEN
Details zur Fördermaßnahme
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🎺 Posaunenchöre sichtbar machen
Die Badische Posaunenarbeit und der Förderverein möchten, dass die Musik der Posaunenchöre nicht nur erklingt, sondern auch gesehen wird. Name und Logo auf Werbeträgern stärken die Verbindung zu Kirche, Glauben und Gemeinschaft. 🏳️ Beachflags für Chöre
💡 Bestellung & Förderung
✅ Jetzt Beachflag sichern Bestellt eure Beachflag direkt beim Hersteller und macht euren Posaunenchor sichtbar für alle! |
Antrag auf erstattung einreichen
Details zur Fördermaßnahme
Ab 2026 unterstützt der Förderverein die Nutzung der Konzertmeister-App innerhalb der Badischen Posaunenarbeit.
Viele Posaunenchöre kennen und nutzen die App bereits für:
st ein Posaunenchor in Konzertmeister registriert, kann er dem Verband "Badische Posaunenarbeit" beitreten. So können Informationen der Posaunenarbeit und des eigenen Bezirks zukünftig schnell und zuverlässig an alle Bläserinnen und Bläser in Baden verteilt werden.
Um die Nutzung der App zu erhöhen und Posaunenchöre besser zu vernetzen, bezuschusst der Förderverein ab 01.01.2026 die Nutzung der Pro-Version mit 50 % der jährlichen Kosten – auch für Posaunenchöre, die die App bereits nutzen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Posaunenchor dem Konzertmeister-Verband „Badische Posaunenarbeit“ beitritt. Damit will der Förderverein den Einstieg erleichtern und die digitale Zusammenarbeit unter allen Chören in Baden in Zukunft stärken. Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Der Antrag zur Kostenübernahme erfolgt unter Vorlage der Rechnung für die Konzertmeister-App. Zusatzfunktionen für Speicherpakete sind von der Förderung ausgenommen.
Viele Posaunenchöre kennen und nutzen die App bereits für:
- Proben- und Terminplanung
- Verteilung von Noten und Informationen
- interne Kommunikation im Chor
- Vernetzung mit anderen Chören im Verband
st ein Posaunenchor in Konzertmeister registriert, kann er dem Verband "Badische Posaunenarbeit" beitreten. So können Informationen der Posaunenarbeit und des eigenen Bezirks zukünftig schnell und zuverlässig an alle Bläserinnen und Bläser in Baden verteilt werden.
Um die Nutzung der App zu erhöhen und Posaunenchöre besser zu vernetzen, bezuschusst der Förderverein ab 01.01.2026 die Nutzung der Pro-Version mit 50 % der jährlichen Kosten – auch für Posaunenchöre, die die App bereits nutzen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Posaunenchor dem Konzertmeister-Verband „Badische Posaunenarbeit“ beitritt. Damit will der Förderverein den Einstieg erleichtern und die digitale Zusammenarbeit unter allen Chören in Baden in Zukunft stärken. Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Der Antrag zur Kostenübernahme erfolgt unter Vorlage der Rechnung für die Konzertmeister-App. Zusatzfunktionen für Speicherpakete sind von der Förderung ausgenommen.
Antrag EINREICHEN
Details zur Fördermaßnahme
Mit unserer Aktion „Posaunenchöre erleuchten“ unterstützen wir die Neuanschaffung von Notenpultleuchten für Posaunenchöre. Ziel ist es, Bläser:innen zu ermöglichen, auch bei Dunkelheit oder draußen zu spielen und so die „Töne der Hoffnung“ auch in der dunklen Jahreszeit erklingen zu lassen. Mit hell erleuchteten Notenpulten möchten wir das gemeinsame Musizieren erleichtern, die Freude an der Musik fördern und dazu beitragen, dass unsere Chöre bei jedem Auftritt und jeder Probe in bestem Licht erstrahlen.
Notenpultleuchten werden mit 50 % bis max. 15 € pro Leuchte bezuschusst.
Unsere beiden Landesposaunenwarte Armin und Heiko stehen gerne für eine Kaufberatung zur Verfügung.
WIR bringen Licht ins Dunkle.
Notenpultleuchten werden mit 50 % bis max. 15 € pro Leuchte bezuschusst.
Unsere beiden Landesposaunenwarte Armin und Heiko stehen gerne für eine Kaufberatung zur Verfügung.
WIR bringen Licht ins Dunkle.
Antrag EINREICHEN
Details zur Fördermaßnahme
Bläserinnen und Bläser sind die mobile Einsatzgruppe der evangelischen Kirche und folglich auch viel unterwegs. Dabei sollten die hochwertigen Instrumente bestmöglich geschützt sein. Der Förderverein fördert daher jede Anschaffung einer hochwertigen Instrumententasche für das eigene oder Chorinstrument.
Der Förderanteil liegt bei 25 % und ist je nach Instrument auf bis zu 75 € oder 100 € gedeckelt.
Und das Beste: Für unsere besonders schwer tragenden Tubist*innen liegt die Förderung sogar bei 50 % bis zu 200 €.
Der Förderanteil liegt bei 25 % und ist je nach Instrument auf bis zu 75 € oder 100 € gedeckelt.
Und das Beste: Für unsere besonders schwer tragenden Tubist*innen liegt die Förderung sogar bei 50 % bis zu 200 €.
Download Antrag
| Antrag Foerderung Gigbag.pdf | |
| File Size: | 183 kb |
| File Type: | |
ANTRAG EINREICHEN
Hast du noch eine Idee für weitere Fördermaßnahmen? Dann schreib uns gerne, wir freuen uns auf deine Anregungen!